55. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 sowie Bebauungsplan Nr. 224 „Westlich Roschdohler Weg, nördlich Kreuzkamp“
- Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Veröffentlichung im Internet
bzw.
- Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
bzw.
- Sonstige an den Bauleitplanungen zu beteiligende Stellen
bzw.
- Abstimmung mit den städtischen Fachdiensten
bzw.
- Nachrichtliche Information über die Bauleitplanungen
Für die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 sowie für den Bebauungsplan Nr. 224 "Westlich Roschdohler Weg, nördlich Kreuzkamp" der Stadt Neumünster wird während der angegebenen Frist die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Geltungsbereich: | Gebiet westlich des Roschdohler Weges, nördlich des Gewerbegebietes am Kreuzkamp, östlich der landwirtschaftlichen Fläche (Flurstück Nr. 232) und südlich des Wohngebietes am Flaadenweg und Hahnenkamp |
Stadtteil: | Einfeld |
Planungsziele: | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes für den verdichteten und freistehenden Eigenheimbau |
Beteiligungsfrist: | 30. April bis 31. Mai 2024 |
Kontakt: | Frau Nüssle (Telefon 04321 942 2881) oder Herr Heilmann (Telefon 04321 942 2623), E-Mail: Bauleitplanung.Beteiligung@neumuenster.de |
Folgende Dokumente stehen als PDF-Dateien zur Verfügung:
- der Entwurf zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Westlich Roschdohler Weg, nördlich Kreuzkamp“,
- der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 224 „Westlich Roschdohler Weg, nördlich Kreuzkamp“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B),
- der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht zur 55. Änderung des Flächennutzugsplanes,
- der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 224,
- die Anlagen zu den beiden Umweltberichten
- Baugrunduntersuchung,
- Immissionsprognose (Geruch),
- Lärmtechnische Untersuchung (Verkehrslärm),
- Lärmtechnische Untersuchung (Gewerbelärm),
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
- Nachweis gemäß A-RW 1,
- Kurzbericht zum Entwässerungskonzept,
- Systemskizze zum Entwässerungskonzept,
- Einzugsgebiete zum Entwässerungskonzept,
- Energetische Stellungnahme,
- Lageplan Straßenbau,
- die zu den Planungen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stehen zudem folgende Unterlagen bereit: